AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der eCom OS UG (haftungsbeschränkt), Grottenweg 24, 85643 Steinhöring


§ 1 Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer wird während der Vertragslaufzeit Dienstleistungen für das im Angebot genannte Unternehmen durchführen. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der im Angebot enthaltenen Leistungsbeschreibung. Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB. Verbraucher sind ausgeschlossen.

 

§ 2 Vergütung und Fälligkeit

Die Parteien vereinbaren für die vertragsgegenständlichen Leistungen eine einmalige Onboarding Gebühr und eine monatliche Pauschalvergütung zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Pauschalvergütung wird zu Beginn der Zusammenarbeit bzw. zu Beginn eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Die Pauschalvergütung ist nach Rechnungsstellung innerhalb von 7 Tagen zu begleichen.

Die jeweilige Höhe ergeht aus dem Angebot.

 

§ 3 Mitwirkungsleistungen des Kunden

3.1 Ein wesentlicher Faktor für die Erbringung der Leistungen durch denAuftragnehmer ist die Mitwirkung des Kunden.

Der Kunde hat dem Auftragnehmer im erforderlichen Umfang Zugang zu seinen internen Informationen und Abläufen zu gewähren.

 

3.2 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung durch denAuftragnehmer nicht binnen angemessener Frist nach, ist der Auftragnehmer für diesen Zeitraum von seinen Leistungsverpflichtungen entbunden, soweit die jeweiligen Leistungen wegen der nicht oder nur unzureichenden Erfüllung der Mitwirkungspflichten nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erbracht werden können.

3.3 Der Kunde stellt eigene Zugänge, API-Keys, Testdaten und tägliche Backups bereit, prüft und abnimmt jede Lösung vor Produktivbetrieb und überwacht den laufenden Betrieb. Änderungen an Dritt-Systemen prüft und verantwortet der Kunde.

 

§ 4 Rechtliche Vorgaben

Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Erfüllung seiner vertraglichen Leistungen personenbezogene Daten verarbeitet, erfolgt dies im Einklang mit den geltendenBestimmungen des Datenschutzrechts. Die Einzelheiten richten sich nach der zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung.

 

 

§ 5 Haftung

5.1 Für Mängel ihrer Leistungen haftet der Auftragnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Dienstvertragsrechts (§§ 611 ff. BGB). Schadens-und Aufwendungsersatzansprüche der Parteien (im Folgenden "Schadensersatzansprüche"), gleich aus welchem Rechtsgrund, sind wechselseitig ausgeschlossen. Der Kunde führt angemessene, regelmäßige Backups durch und weist diese auf Verlangen nach. Wir schulden keine Datensicherung oder Wiederherstellung. Ansprüche wegen Datenverlusts sind ausgeschlossen, soweit der Kunde seine Sicherungspflichten verletzt hat. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir höchstens auf den Aufwand der Rückspielung aus vorhandenen Sicherungen.

5.2 Die vorstehende Haftungsbeschränkung des Absatzes 1 gilt nicht:

(a) in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit,

(b) bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

(c) bei schuldhaften Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten, das heißt solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung der Parteien wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.

5.3 Soweit die Haftung der Parteien ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Parteien.

5.4 Eine Änderung der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden!

 

§ 6 Geheimhaltung, Betriebsgeheimnisse

6.1 Die Vertragspartner behandeln alle Informationen und Unterlagen, die ihnen von dem oder der über den Vertragspartner zugehen oder bekannt werden strikt vertraulich, zumindest mit derselben Sorgfalt wie eigene Informationen gleicher Art. Gegenstände werden so verwahrt und gesichert, dass Kenntnisnahme und Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen sind. Diese Pflichten gelten insbesondere für Software und Daten. Sie bleiben auch nach Vertragsbeendigung auf Dauer in Kraft.

 

6.2 Informationen und Unterlagen dürfen nur für Zwecke der Durchführung des Vertrages eingesetzt werden. Sie dürfen nur an solche Mitarbeiter, Subunternehmen und Sonderfachleute weitergegeben werden, die sie zur Durchführung des Vertrages kennen müssen. Mitarbeiter, Subunternehmen und Sonderfachleute sind auf Antrag des Vertragspartners schriftlich unmittelbar zugunsten des Vertragspartners zur Geheimhaltung nach diesen Regeln zu verpflichten. Der jeweilige Vertragspartner kann eine Kopie der Verpflichtungserklärung verlangen.

 

6.3 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen und Unterlagen, die offenkundig sind oder werden, ohne dass dies auf einem Vertragsverstoß des Vertragspartners beruht, oder die der empfangende Vertragspartner von Dritten erhalten hat, die befugt sind, sie der Allgemeinheit zu offenbaren. Wer sich auf diese Ausnahmen beruht, trägt die Beweispflicht.

 

6.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Kunden nach der Abnahme und auch ohne dessen Zustimmung als Referenzkunden zu benennen und zu diesem Zweck auch das Logo und die Firma des Kunden zu verwenden. Der Kunde darf die Zustimmung nicht ohne wichtigen Grund verweigern.

 

§ 7 Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung

Der Vertrag ist für die im jeweiligen Angebot vereinbarte Laufzeit fest geschlossen.

Die Vertragslaufzeit verlängert sich vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der verlängerten Laufzeit (= Kündigungsfrist) gekündigt hat. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform entweder postalisch oder per Email.

Vorzeitige / freie Kündigungsrechte des Kunden innerhalb der Vertragslaufzeit werden ausgeschlossen.

Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt.

Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund bleibt unser Vergütungsanspruch unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Ein Widerrufsrecht für Unternehmen und B2B-Bestellungen besteht nicht. Schließen zwei Unternehmen (B2B) miteinander einen Kaufvertrag, gibt es dieses Widerrufsrecht nicht.

§ 8 Drittanbieter und APIs

Für Verfügbarkeit, Funktion, Preisänderungen, Limits und Policies von Dritt-Diensten (u. a. Zapier, n8n, OpenAI-/andere KI-APIs, SaaS-Tools) übernehmen wir keine Gewähr oder Haftung. Entgelte, Nutzungsgebühren und Folgekosten dieser Dienste trägt der Kunde.

§ 9 Vergütung

(1)  Gerät der Auftraggeber mit seiner Zahlung in Verzug und erfüllt die fälligen Zahlungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsstellung, behalten wir uns vor, die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen sofort einzustellen. Darüber hinaus können alle Zugänge, die dem Auftraggeber im Rahmen dieses Vertrages gewährt wurden (z. B. Online-Plattformen, Benutzerkonten), bis zur vollständigen Zahlung der offenen Beträge gesperrt werden. Dies erfolgt ohne weitere Ankündigung. Die Wiederaufnahme der Leistungserbringung und die Freischaltung von Zugängen erfolgen erst nach vollständiger Begleichung aller ausstehenden Zahlungen.

(2) Gesamtfälligkeit und Kündigung der Ratenzahlungsvereinbarung: Wenn der Auftraggeber mit seiner Zahlungsverpflichtung trotz bereits erfolgter Leistungserbringung durch uns, etwa einer Rate, in verschuldeten Zahlungsverzug gerät und nach Ablauf eines Zeitraums von 4 Wochen nach Rechnungsstellung die Fälligkeit trotz schriftlicher Mahnung, die eine mindestens 14-tägige Nachfrist sowie die Ankündigung der fristlosen Vertragsauflösung enthält, seine zu diesem Zeitpunkt fälligen Verpflichtungen nicht vollständig erfüllt, tritt Gesamtfälligkeit (Terminsverlust) ein und die vereinbarte Ratenzahlung kann gekündigt werden. Sämtliche noch aushaftenden Entgelte (das heißt alle zukünftigen Raten) für die von uns erbrachten Leistungen werden zu diesem Zeitpunkt sofort fällig. Die Fälligkeit von Entgelten richtet sich ansonsten nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 10 DSGVO und Rollenverteilung

Soweit wir personenbezogene Daten verarbeiten, handeln wir als Auftragsverarbeiter. Es gilt ein AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Verantwortlicher bleibt der Kunde. Vertragliche Regelungen beschränken Ansprüche Betroffener nach Art. 82 DSGVO nicht.

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers. Dies umfasst Tätigkeiten, die im Vertrag und in der Leistungsbeschreibung konkretisiert sind. Der Auftraggeber ist im Rahmen dieses Vertrages für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an den Auftragnehmer sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung allein verantwortlich (»Verantwortlicher« im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO).

(2) Die Weisungen werden anfänglich durch den Vertrag festgelegt und können vom Auftraggeber danach in schriftlicher Form oder in einem elektronischen Format (Textform) an die vom Auftragnehmer bezeichnete Stelle durch einzelne Weisungen geändert, ergänzt oder ersetzt werden (Einzelweisung). Weisungen, die im Vertrag nicht vorgesehen sind, werden als Antrag auf Leistungsänderung behandelt. Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich oder in Textform zu bestätigen.

§ 11 Freistellung

Der Kunde stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die auf seiner Nutzung, seinen Inhalten, seinen Anweisungen, seinen Rechtsverstößen oder der Verwendung seiner Zugänge beruhen, einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten.

§ 12 Vertraulichkeit und Verbot der Weitergabe von Ressourcen

(1) Im Rahmen der Zusammenarbeit stellt eCom OS dem Auftraggeber Zugang zu bestimmten Ressourcen, wie z.B. Video-Kursen, Dokumentationen, Templates und sonstigen Materialien (im Folgenden "Ressourcen") zur Verfügung.

Diese Ressourcen dienen ausschließlich dem persönlichen Gebrauch des Auftragnehmers und dürfen nicht an Dritte weitergegeben, öffentlich zugänglich gemacht oder in sonstiger Weise verbreitet werden.

(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die bereitgestellten Ressourcen vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen. Insbesondere ist es untersagt, die Ressourcen ganz oder teilweise zu kopieren, herunterzuladen, zu vervielfältigen oder Dritten in irgendeiner Form zugänglich zu machen, sei es entgeltlich oder unentgeltlich.

(3) Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt eCom OS, den Zugang zu den Ressourcen mit sofortiger Wirkung zu sperren und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten sowie Schadensersatzforderungen geltend zu machen.

§ 13 Geheimhaltung, Betriebsgeheimnisse

(1) Die Vertragspartner behandeln alle Informationen und Unterlagen, die ihnen von dem oder der über den Vertragspartner zugehen oder bekannt werden strikt vertraulich, zumindest mit derselben Sorgfalt wie eigene Informationen gleicher Art. Gegenstände werden so verwahrt und gesichert, dass Kenntnisnahme und Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen sind. Diese Pflichten gelten insbesondere für Software und Daten. Sie bleiben auch nach Vertragsbeendigung auf Dauer in Kraft.

(2) Informationen und Unterlagen dürfen nur für Zwecke der Durchführung des Vertrages eingesetzt werden. Sie dürfen nur an solche Mitarbeiter, Subunternehmen und Sonderfachleute weitergegeben werden, die sie zur Durchführung des Vertrages kennen müssen. Mitarbeiter, Subunternehmen und Sonderfachleute sind auf Antrag des Vertragspartners schriftlich unmittelbar zugunsten des Vertragspartners zur Geheimhaltung nach diesen Regeln zu verpflichten. Der jeweilige Vertragspartner kann eine Kopie der Verpflichtungserklärung verlangen.

(3) Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen und Unterlagen, die offenkundig sind oder werden, ohne dass dies auf einem Vertragsverstoß des Vertragspartners beruht, oder die der empfangende Vertragspartner von Dritten erhalten hat, die befugt sind, sie der Allgemeinheit zu offenbaren. Wer sich auf diese Ausnahmen beruht, trägt die Beweispflicht.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Kunden nach der Abnahme und auch ohne dessen Zustimmung als Referenzkunden zu benennen und zu diesem Zweck auch das Logo und die Firma des Kunden zu verwenden. Der Kunde darf die Zustimmung nicht ohne wichtigen Grund verweigern.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt. Nichtige oder unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die nach Inhalt und Zweck dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen. Entsprechendes gilt für Regelungslücken dieses Vertrages.

(2) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags sind nur wirksam, wenn sie in Textform vereinbart werden. Dies gilt nicht für die Änderung dieser Textformklausel; hierfür ist Schriftform erforderlich.

(3) Die Parteien verpflichten sich, alle Informationen, die ihnen anlässlich der Zusammenarbeit bekannt werden und nicht offenkundig sind (vertrauliche Informationen), vertraulich zu behandeln. Dies gilt insbesondere für alle Informationen über interne Belange der Parteien. Vertrauliche Informationen können hierbei auch solche Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt unabhängig davon, ob die betreffende Information ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet ist oder nicht. Die Pflicht zur Vertraulichkeit gilt gleichermaßen für sämtliche Angestellten und/oder Dritte, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen und Unterlagen haben. Die Pflicht zur Vertraulichkeit gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrags hinaus.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen nach diesem Vertrag ganz oder teilweise durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen.

 (5) Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.

 (6) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.

 (7) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers.

Mit der Angebotsannahme (auch per Email) nehmen Sie diese Vertragsbedingungen zur Kenntnis und bestätigen diese.